Hallenordnung
Allgemeines
- Die Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Sporthalle des TSV Pfungstadt e.V.
- Den Anweisungen des geschäftsführenden Vorstandes und des Hallenwartes sowie der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten
- Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, der Hallenwart sowie die verantwortlichen Aufsichtspersonen sind berechtigt, Personen, die gegen die Hallenordnung verstoßen, aus der Sporthalle zu weisen.
- Fluchttüren sind freizuhalten und dürfen nur im Notfall geöffnet werden
- Das Abstellen von Fahrräder/Roller oder ähnliches in der Sporthalle bzw. den Nebenräumen ist untersagt
- Schäden sind unverzüglich schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu melden.
- Mit dem Betreten der Sporthalle erkennt der Benutzer, Besucher die Hallenordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.
Nutzungszeiten
- Für die Belegung der Sporthalle wird jährlich ein Hallenbelegungsplan erstellt.
- Die Nutzung der Sporthalle erfolgt ausschließlich gemäß dem erstellten Hallenbelegungsplan.
- Die Nutzungszeit liegt in der Regel zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr. Der Sportbetrieb endet spätestens um 22:00 Uhr. Die Sporthalle muss spätestens um 22:30 Uhr geräumt sein.
- Eine Nutzung außerhalb des Belegungsplans bzw. eine Änderung der Nutzungszeit bedarf der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes.
Verhalten in der Sporthalle
- Die Besucher der Sporthalle sollen sich so verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere gefährdet oder belästigt werden.
- Das Rauchen, der Genuss von Alkohol/Drogen ist in der Sporthalle, den Nebenräumen, den Umkleidekabinen und in den Toiletten verboten.
- Für das Wechseln der Kleider sind die vorhandenen Umkleidekabinen zu benutzen. Der Zutritt zu den Umkleidekabinen ist nur den aktiv am Sportbetrieb teilnehmenden Personen gestattet.
- Die Sporthalle darf nur mit entsprechender Sportbekleidung und mit abriebfesten Turnschuhen betreten werden. Turnschuhe, die als Straßenschuhe benutzt werden, sind für die Halle nicht zulässig.
- Das Betreten der Geräte- und Technikräume ist nur unter Aufsicht der Übungsleiter bzw. der Beauftragten gestattet.
Benutzung von Geräten
- Die Nutzung von Geräten ist dann erlaubt, wenn eine entsprechende Unterweisung durch einen Übungsleiter erfolgt ist.
- Alle Sportgeräte dürfen nur sachgemäß eingesetzt werden und müssen pfleglich behandelt werden.
- Alle Sportgeräte sind nach Beendigung des Sportbetriebs an den für sie bestimmten Aufbewahrungsort zurückzubringen. Dabei müssen die benutzen Geräte getragen werden, soweit sie nicht mit Transportrollen versehen sind.
- Beschädigte Geräte müssen unverzüglich dem geschäftsführenden Vorstand gemeldet werden.
- Geräte dürfen nicht aus der Sporthalle entfernt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes.
Aufsicht
- Die Sporthalle darf nur Betreten werden, wenn ein verantwortlicher Übungsleiter/Beauftragter zur Betreuung anwesend ist.
- Das Betreten der Sporthalle ohne einen verantwortlichen Übungsleiter/Beauftragten ist nicht gestattet.
- Hierzu benennt jede Abteilung zur Durchführung ihrer Übungsstunden/Veranstaltungen einen oder mehrere verantwortliche Übungsleiter/Beauftragte.
- Der Übungsleiter/Beauftragte
- trägt während der Hallennutzung die volle Verantwortung für den Sportbetrieb
- betritt als Erster die Sporthalle und verlässt die Halle als Letzter
- achtet darauf, dass die Hallenordnung von allen Beteiligten eingehalten wird
- ist am Ende des Trainings/der Veranstaltung verantwortlich, dass
- die Umkleide und Sanitätsräume in ordnungsgemäßen Zustand sind.
- die Fenster und Türen geschlossen werden.
- das Licht gelöscht wird, die Duschen und Wasserhähne abgestellt sind.
- die Außentür verschlossen wird, sofern kein direkter Nachfolgebetrieb in der Sporthalle stattfindet.
Haftung
Jeder Nutzer und jeder Teilnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Für abhanden gekommene Wertsachen oder Bekleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.
TSV Pfungstadt
der Vorstand